Hallo liebe Kollegen,
habe einen Antrag auf Nachbesserung der EV bekommen. Der Gl.Vertr. möchte den vollständigen Namen mit Adresse von den Kindern des Schuldners haben um dem Gläubiger die Möglichkeit zu geben die gesetzliche Unterhaltsforderungen gegen seine Kinder zu pfänden.
Meine Frage ist daher ob ich diesen Antrag statt geben muß! Meine Meinung ist nein da eine bloße Vermutung über eventuelle Ansprüche nicht ausreicht.
Bin dankbar über Eure Meinungen!
Unterhaltspfändung gegen eigene Kinder
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Re: Unterhaltspfändung gegen eigene Kinder
Wäre diese Frage nicht besser im geschlossenen Teil des Forums zu diskutieren? 

Viele Grüße
Ralf
Ralf
Re: Unterhaltspfändung gegen eigene Kinder
Ah! Wer liest ist im Vorteil
! Habe mich gerade dort auch angemeldet - wäre es möglich die Frage dorthin zu verschieben?
Besten Dank!

Besten Dank!
Re: Unterhaltspfändung gegen eigene Kinder
Viel scheller geht es, wenn Du dort die Frage nochmals stellst, weil bis ein Moderator auf Deinen Verschiebungswunsch hier stösst....... mitten in der Urlaubszeit
...


Viele Grüße
Ralf
Ralf