Habe einen Beschluss aus der Familienabteilung vorliegen, wonach der Antragsgegener in einer Gewaltschutzsache mehrfache Zuwiderhandlungen begangen hat. Nun soll ein Ordnungsgeld von 100 € beigetrieben werden, ersatzweise 2 Tage Haft.
Im Anschreiben des Gerichts wird angeregt vor der Ingewahrsamnahme mit der örtlichen Polizei Rücksprache zu halten.
Nun meine Frage: Ist die Ingewahrsamnahme aufgrund eines Beschlusses überhaupt möglich? Meiner Ansicht versuche ich das Ordnungsgeld beizutreiben, und sollte dieses nicht möglich sein müsste ein Haftbefehl erlassen werden. Liege ich da richtig?
Im voraus vielen Dank für Antworten.
Vollstreckung Ordnungshaft
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- GV*
- Beiträge: 432
- Registriert: Di 20. Jan 2009, 15:39
- Bundesland: NRW
Re: Vollstreckung Ordnungshaft
Das galt bis zur Änderung des Familienrechts. In Familiensachen ist kein gesonderter Haftbefehl erforderlich.
Re: Vollstreckung Ordnungshaft
Der GV nimmt also die Verhaftung ohne Haftbefehl vor. Weiss jemand wo das steht?