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Zug um Zug Vollstreckung (PKW)

Verfasst: Mi 25. Jun 2014, 09:14
von ELY
HILFE!!
Ich bin noch ziemlich neu in dem Job hier und habe jetzt eine Zug um Zug Vollstreckung auf dem Tisch liegen, an der ich verzweifle. Kurz gesagt Autohaus (Schuldner) muss mit allen Kosten 13.000€ an den Gläubiger zahlen, dieser soll dann das Auto übergeben. War jetzt gestern beim Autohaus und die wollen auch den Fahrzeugbrief, dieser befindet sich bei der VW-Bank weil das Auto finanziert worden ist und die wollen den Brief, verständlicherweise, nicht herrausgeben. In dem Titel steht nichts von einem Fahrzeugbrief sondern nur das Auto. Ich bin der Meinung, dass der Gläubiger das Auto auch ohne den Brief übergeben kann. Stimmt das???

Re: Zug um Zug Vollstreckung (PKW)

Verfasst: Mo 30. Jun 2014, 11:01
von OGV Wehling
1. Ist das ein Beitrag der im geschlossenen Forum diskutiert werden sollte.

2. Es kann immer nur das vollstreckt werden, was im Titel steht.

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