Schuldner nicht auffindbar
Verfasst: So 9. Feb 2014, 13:34
Hallo,
angenommen man schickt einen GV los (mit rechtsgültigen Titel) um Taschenpfändung und Abnahme der EV bei eine Schuldner machen zu lassen und der GV sendet die Pfändungsunterlagen zurück mit dem Hinweis dass der Schuldner unbekannt verzogen sei.
Dies war die Alte Adresse des Schuldners.
Dann wendet man wieder Kosten auf und beauftragt wieder eine GV, (in einem anderen Ort, dort besitzt der Schuldner ein Mehrfamilienhaus...diese Adresse ist bekannt....) kreuzt in dem Auftrag an:
Beim Melderegister nachfragen
-Trägern der Rentenversicherung nachfragen
-KFZ-Amt nachfragen
Kommt zurück mit dem Hinweis:
Unter der Adresse ist Schuldner nicht zu ermitteln
Laut Anfrage beim zuständigen Einwohnermeldeamt ist der Schulter unbekannt
Dann könnte man nichts mehr tun,oder?
Am besten das Geld dem Schuldner schenken denn er hat gewonnen????
viele Grüsse
angenommen man schickt einen GV los (mit rechtsgültigen Titel) um Taschenpfändung und Abnahme der EV bei eine Schuldner machen zu lassen und der GV sendet die Pfändungsunterlagen zurück mit dem Hinweis dass der Schuldner unbekannt verzogen sei.
Dies war die Alte Adresse des Schuldners.
Dann wendet man wieder Kosten auf und beauftragt wieder eine GV, (in einem anderen Ort, dort besitzt der Schuldner ein Mehrfamilienhaus...diese Adresse ist bekannt....) kreuzt in dem Auftrag an:
Beim Melderegister nachfragen
-Trägern der Rentenversicherung nachfragen
-KFZ-Amt nachfragen
Kommt zurück mit dem Hinweis:
Unter der Adresse ist Schuldner nicht zu ermitteln
Laut Anfrage beim zuständigen Einwohnermeldeamt ist der Schulter unbekannt
Dann könnte man nichts mehr tun,oder?
Am besten das Geld dem Schuldner schenken denn er hat gewonnen????
viele Grüsse