Wenn ein RA sich selbst, oder ein Kollege seiner Kanzlei ihn vertritt, erhält er meines Wissens keine Gebühr nach Nr. 3309 RVG.
Kann mir jemand sagen wo man eine entsprechende Vorschrift findet, oder habe ich gar unrecht?
RA vertritt sich selbst (Gebühr?)
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Re: RA vertritt sich selbst (Gebühr?)
Exekutor hat geschrieben:Wenn ein RA sich selbst, oder ein Kollege seiner Kanzlei ihn vertritt, erhält er meines Wissens keine Gebühr nach Nr. 3309 RVG.
Kann mir jemand sagen wo man eine entsprechende Vorschrift findet, oder habe ich gar unrecht?
Nicht mit einem Notar verwechseln, welcher sich eine vollstreckbare Ausfertigung seiner eigenen Kostenrechnung
erteilt und aus dieser Kostenrechnung die ZV betreibt. Da kann der Notar keine Anwaltsgebühren verlangen, egal
ob er selbst oder eine Kollege den ZV Antrag stellt.
MfG D.Meyer