Hallo, da ich für das geschlossene Forum noch nicht freigeschaltet bin, poste ich mal hier:
Ich habe einen Auftrag gegen einen Schuld. in meinem Bezirk, der von einem Anwalt in Österreich eingereicht wurde. Bisher hatte ich schön ausländische Gläubiger, jedoch noch keine ausländischen Gl.-vertr. Muss hier irgendetwas beachtet werden? Kann der Gl.-vertr. überhaupt in Deutschland Anträge stellen? Danke schonmal!
Gläubiger und Gl.-vertr. in Österreich
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Re: Gläubiger und Gl.-vertr. in Österreich
natürlich kann er den Antrag stellen. Wichtig ist, daß ein ein Deutschland vollstreckbarer Titel vorliegt. Evtl. Kostenvorschuß anfordern, weil im Falle einer Nichtzahlung der Kosten die Beitreibung komplliziert wird.
Frdl. Grüße
Frdl. Grüße