Gerichtsvollzieherkosten

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Lea-Alina
Beiträge: 2
Registriert: Sa 17. Mär 2018, 20:46
Bundesland: Niedersachsen

Gerichtsvollzieherkosten

Beitrag von Lea-Alina »

Hallo,

ich arbeite in Niedersachsen und habe einen Gerichtsvollzieher in Sachsen-Anhalt beauftragt, die Zwangsvollstreckung durchzuführen. Leider ist die ZV ins "Leere" gelaufen :-(.

Normalerweise sind wir als Kommune von der Zahlung der Gebühren befreit und müssen den Gerichtsvollziehern lediglich die Auslagen erstatten. Nun verlangt der Gerichtsvollzieher aus Sachsen-Anhalt die vollumfängliche Begleichung seiner Kostenrechnung und begründet damit, dass die Gebührenbefreiung nicht in Sachsen-Anhalt greift.

Jetzt bin ich verunsichert und hoffe, hier im Forum eine Antwort zu erhalten.

Herzlichen Dank und beste Grüße,
Lea-Alina
gvesther
GV*
Beiträge: 834
Registriert: Mi 19. Nov 2008, 14:05
Bundesland: BW

Re: Gerichtsvollzieherkosten

Beitrag von gvesther »

Die Antwort dürfte sich aus dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz Sachsen-Anhalt ergeben.

§ 74
Kosten der Vollstreckung wegen Geldforderungen
(1) Für Amtshandlungen nach Teil 1 werden Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben.
GVin Esther Honisch
Amtsgericht Ravensburg
fronbote
GV*
Beiträge: 550
Registriert: Do 29. Apr 2010, 13:23
Bundesland: ST

Re: Gerichtsvollzieherkosten

Beitrag von fronbote »

Die Kostenfreiheit bei GV-Kosten richtet sich nach § 2 Gerichtsvollzieherkostengesetz. Danach sind erstmal nur der Bund und die Länder von den Zahlungen der Kosten befreit. Gebührenbefreiungen richten sich nach Abs. 2. Bei welcher Institution arbeitest Du genau?
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