natürlich kann er den Antrag stellen. Wichtig ist, daß ein ein Deutschland vollstreckbarer Titel vorliegt. Evtl. Kostenvorschuß anfordern, weil im Falle einer Nichtzahlung der Kosten die Beitreibung komplliziert wird.
Frdl. Grüße
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- Mi 15. Jul 2009, 17:24
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Gläubiger und Gl.-vertr. in Österreich
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