Wie berechnet sich die Auslagenpauschale? Meines Erachtens handelt es sich zwar um einen Titel, jedoch um 2 Aufträge. Ich hatte 17,50 € berechnet, mein Revisor sagt aber, es dürften nur 10,00€ sein (Ein Titel). Das wäre unlogisch gegenüber dem Pfändungs- und Verhaftungsauftrag.
Dort nehmen wir ja auch die Gesamtpauschale.
Räumungs- und Vollstreckungsauftrag
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- Registriert: So 2. Mai 2010, 17:38
Re: Räumungs- und Vollstreckungsauftrag
Räumungs- und Vollstreckungsauftrag = 1 Auftrag
Vollstreckungs- und Verhaftungsauftrag = 2 Aufträge
ist eindeutig im GVKostG so geregelt.
Lt. Durchführungsbest. stellt Verhaftungsauftrag immer einen gesonderten Auftrag dar, wenn er auch im Schreiben mit dem Vollstreckungsauftrag zusammengefaßt ist. Aber nur der Verhaftungsauftrag.
Vollstreckungs- und Verhaftungsauftrag = 2 Aufträge
ist eindeutig im GVKostG so geregelt.
Lt. Durchführungsbest. stellt Verhaftungsauftrag immer einen gesonderten Auftrag dar, wenn er auch im Schreiben mit dem Vollstreckungsauftrag zusammengefaßt ist. Aber nur der Verhaftungsauftrag.