Kosten für Rücknahme ZV
Verfasst: Di 7. Jan 2020, 10:37
Hallo,
Leider kenne ich mich in der ZV überhaupt nicht gut aus und brauchte mal Hilfe hierzu.
Wir haben einen Mahnantrag von 3.00,00 € ( drei Schuldner) als Gesamtschuldner erstellt. Hierzu wurden für jeden Schuldner ein ZV Antrag erstellt. Vor dem Termin der Abnahme der Vermögensauskunft wurden die ZV Anträge zurückgenommen da Ratenzahlungen erfolgten der GV uns seine Kosten dazu erstellt hat.
Meine Frage wäre: Kann ich die Gebühr für die Vermögensauskunft 3309 hierzu in meiner Abrechnung berechnen. Wenn ja diese nur 1 mal oder für alle drei Schuldner. Die Kosten des GV für die Rücknahme wurden uns ja auch dreimal in Rechnung gestellt.
Danke
Leider kenne ich mich in der ZV überhaupt nicht gut aus und brauchte mal Hilfe hierzu.
Wir haben einen Mahnantrag von 3.00,00 € ( drei Schuldner) als Gesamtschuldner erstellt. Hierzu wurden für jeden Schuldner ein ZV Antrag erstellt. Vor dem Termin der Abnahme der Vermögensauskunft wurden die ZV Anträge zurückgenommen da Ratenzahlungen erfolgten der GV uns seine Kosten dazu erstellt hat.
Meine Frage wäre: Kann ich die Gebühr für die Vermögensauskunft 3309 hierzu in meiner Abrechnung berechnen. Wenn ja diese nur 1 mal oder für alle drei Schuldner. Die Kosten des GV für die Rücknahme wurden uns ja auch dreimal in Rechnung gestellt.
Danke