KFB ZV
Verfasst: Di 9. Jan 2018, 09:56
Hallo,
bin neu im Forum da ich wenig Zwangsvollstreckung machen habe ich auch gleich eine Frage . Hoffe, dass ich mich nicht zu kompliziert ausdrücke.
Wir haben einen ZV Antrag gestellt und der GV hat mit dem Schuldner Ratenzahlung vereinbart. Nun haben wir einen Kostenfestsetzungsbeschluss erhalten, dass der Schuldner auch unsere Kosten tragen muss. Er hatte dagegen Widerspruch eingelegt. Muss ich nun für den GV einen neuen ZV Antrag mit den Kosten des Beschlusses einreichen oder kann ich den Beschluss mit unseren KFA Antrag zum GV schicken.
Danke
bin neu im Forum da ich wenig Zwangsvollstreckung machen habe ich auch gleich eine Frage . Hoffe, dass ich mich nicht zu kompliziert ausdrücke.
Wir haben einen ZV Antrag gestellt und der GV hat mit dem Schuldner Ratenzahlung vereinbart. Nun haben wir einen Kostenfestsetzungsbeschluss erhalten, dass der Schuldner auch unsere Kosten tragen muss. Er hatte dagegen Widerspruch eingelegt. Muss ich nun für den GV einen neuen ZV Antrag mit den Kosten des Beschlusses einreichen oder kann ich den Beschluss mit unseren KFA Antrag zum GV schicken.
Danke