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§ 64 StrVollstrO

Verfasst: Do 7. Dez 2017, 09:46
von Andrea v.A.
Guten Tag!

Kann ein Versteigerungsauftrag der STA nach § 64 StrVollstrO durch einen GV abgelehnt werden? Wenn ja, mit welcher Begründung?
Ist dies evtl. ein freihändiger Verkauf, der unter § 191 GVGA fallen würde?

Um möglichst baldige Antwort würde ich mich freuen - hier ist eine Erinnerung anhängig.

LG
Andrea

Re: § 64 StrVollstrO

Verfasst: Do 7. Dez 2017, 11:15
von BlackDevil
Bitte ins interne Forum posten.

Re: § 64 StrVollstrO

Verfasst: Fr 8. Dez 2017, 12:18
von Andrea v.A.
Würde ich gerne, bin aber noch nicht freigeschaltet...

Re: § 64 StrVollstrO

Verfasst: Fr 8. Dez 2017, 13:47
von BlackDevil
Die Frage ist Warum ablehnen ? Ist doch spannend znd macht Spass hihi. Meines Erachtens kann man einen entsprechenden Antrag nicht ablehnen

Re: § 64 StrVollstrO

Verfasst: Mo 11. Dez 2017, 14:21
von Andrea v.A.
Wenn ich sonst nix zu tun hätte...klar, arbeite ich auch gerne für die STA
- und das natürlich quasi auch gerne als unbezahltes Hobby. Ist ja schliesslich ein Vergnügen... :roll:

Re: § 64 StrVollstrO

Verfasst: Mo 11. Dez 2017, 15:13
von OGV Bernd Henning
Es handelt sich um eine Versteigerung im Auftrag der STA, und die GV-Kosten können vorher entnommen werden, wenn keien Geldstrafte oder OWi.
(siehe Schröder-Kay)

MfG
Henning, OGV