Ausbildung als GV in dem Fall möglich?
Verfasst: Mi 26. Feb 2014, 07:17
Hallo,
ich interessiere mich für den Beruf des Gerichtsvollziehers.
Ich bin gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte und habe 10 Jahre Berufserfahrung in diesem Beruf.
Nun kommen zwei große ABER:
1.
Mein Mann hat Schulden. Er hat die e. V. abgegeben und ein privates Insolvenzverfahren wird angestrebt.
Stellt das ein Hindernis für mich dar?
2.
Ich habe das so verstanden, dass man während der Ausbildung Beamter auf Widerruf ist (Niedersachsen).
Werde ich hinterher automatisch in den Beamtendienst übernommen? Gibt es da eventuell eine Gesundheitsprüfung?
Hintergrund meiner Frage ist, dass ich als Jugendliche aufgrund einer psychischen Ausnahmesituation mich selber verletzt habe und Narben am Körper haben.
Hier habe ich Angst, dass ich die Ausbildung zum GV machen würde und es hinterher heißen würde "ätsch, dich übernehmen wir doch nicht in den Beamtendienst".
Wenn jemand Rat weiß, würde ich mich sehr freuen.
Lieben Dank vorab,
Bananenbrot
ich interessiere mich für den Beruf des Gerichtsvollziehers.
Ich bin gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte und habe 10 Jahre Berufserfahrung in diesem Beruf.
Nun kommen zwei große ABER:
1.
Mein Mann hat Schulden. Er hat die e. V. abgegeben und ein privates Insolvenzverfahren wird angestrebt.
Stellt das ein Hindernis für mich dar?
2.
Ich habe das so verstanden, dass man während der Ausbildung Beamter auf Widerruf ist (Niedersachsen).
Werde ich hinterher automatisch in den Beamtendienst übernommen? Gibt es da eventuell eine Gesundheitsprüfung?
Hintergrund meiner Frage ist, dass ich als Jugendliche aufgrund einer psychischen Ausnahmesituation mich selber verletzt habe und Narben am Körper haben.
Hier habe ich Angst, dass ich die Ausbildung zum GV machen würde und es hinterher heißen würde "ätsch, dich übernehmen wir doch nicht in den Beamtendienst".
Wenn jemand Rat weiß, würde ich mich sehr freuen.
Lieben Dank vorab,
Bananenbrot