RA - 1,0 Einigungsgebühr bei gütl. Erledigung?
Verfasst: Sa 30. Mär 2013, 17:38
Hallo zusammen
in einem mir vorliegenden VA verlangt der GLV im Falle einer gütlichen Erledigung die Protokollierung
so wörtlich
"daß der Schuldner die Kosten dieser Vereinbarung übernimmt (1,0 Einigungsgebühr i. H. v. 121,38 EUR)"
ich lese und staune?! Dafür daß ich die gütliche Erledigung erreiche kassiert RA die Einigungsgebühr?
Dafür daß der Schuldner Raten zahlt, erhöht sich die Forderung um ein 10tel? Und das soll ich gefälligst auch
noch so protokollieren und vom Schuldner unterzeichnen lassen.
Ähh das ist so dreist, daß ich mir überlege, ob ich bisher das neue ZV-Recht überhaupt verstanden habe.
Ist ein geläufiges RA-Büro : wie behandelt ihr diese Aufträge?
Vielen Dank für Eure Antworten!
in einem mir vorliegenden VA verlangt der GLV im Falle einer gütlichen Erledigung die Protokollierung
so wörtlich
"daß der Schuldner die Kosten dieser Vereinbarung übernimmt (1,0 Einigungsgebühr i. H. v. 121,38 EUR)"
ich lese und staune?! Dafür daß ich die gütliche Erledigung erreiche kassiert RA die Einigungsgebühr?
Dafür daß der Schuldner Raten zahlt, erhöht sich die Forderung um ein 10tel? Und das soll ich gefälligst auch
noch so protokollieren und vom Schuldner unterzeichnen lassen.

Ähh das ist so dreist, daß ich mir überlege, ob ich bisher das neue ZV-Recht überhaupt verstanden habe.
Ist ein geläufiges RA-Büro : wie behandelt ihr diese Aufträge?
Vielen Dank für Eure Antworten!