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GVZ-Kosten

Verfasst: Do 17. Jan 2013, 12:00
von undercovver
Hi lieber Forennutzer,

vielleicht kann mir jmd. bei folgender Frage helfen:

Privatpersonen A und B möchten jeweils ein 2seitiges Schriftstück über einen Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Beide Personen wollen an den gleichen Empfänger eine Kündigung aussprechen.

1) Was würde die persönliche Zustellung durch den Gerichtsvollzieher der Schriftstücke kosten?
2) War würde die Postzustellung über den Gerichtsvollzieher kosten?
3) Welche Zustellungsart würdet ihr empfehlen und warum?


Vielleicht könntet ihr die Gebührenziffern benennen.

Besten Dank im Voraus für eure Hilfe.


VG

Re: GVZ-Kosten

Verfasst: Di 22. Jan 2013, 21:30
von kopgv
zu Nr 1 pers. Zu KV 100 € 7,50, KV 102 Beglaubigung 2 Seiten € 1,00, KV 711 Wegegeld je nach Entfernung € 2,50-10,-- Auslagenpauschale KV 713 € 3,00 Gesamt= € 14,00

zu Nr. 2 PostZU KV 101 € 2,50, KV 102 € 1,00, KV 701 Porto € 3,45, KV 713 € 3,00 Gesamt= 9,95

zu Nr. 3. Die persönliche ZU ist zu empfehlen, da die Kündigung eine empfangsbedürftigte Willenserklärung ist, und der GV für die Zustellung richtig ausgebildet worden ist. Beim Postbeamten habe ich manchmal so meine Zweifel. (Aushilfe, Studenten usw.)

Da sollte man nicht auf die Kosten schauen.

mfg kopgv

Re: GVZ-Kosten

Verfasst: Fr 1. Feb 2013, 22:15
von OGV Nell
Im Eingangsbeitrag ist von zwei Gläubigern und jeweils einer Zustellung die Rede.

Wenn also die Kündigung nicht auf einem Papier steht
und wenn jeder Absender für sich seinen Zustellungsnachweis an seine eigene Kündigung gesiegelt haben möchte sind das auch zwei Zustellungen was die Kosten natürlich auch zwei Mal anfallen lässt.