GVZ-Kosten

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undercovver
Beiträge: 1
Registriert: Do 17. Jan 2013, 11:52
Bundesland: Nds

GVZ-Kosten

Beitrag von undercovver »

Hi lieber Forennutzer,

vielleicht kann mir jmd. bei folgender Frage helfen:

Privatpersonen A und B möchten jeweils ein 2seitiges Schriftstück über einen Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Beide Personen wollen an den gleichen Empfänger eine Kündigung aussprechen.

1) Was würde die persönliche Zustellung durch den Gerichtsvollzieher der Schriftstücke kosten?
2) War würde die Postzustellung über den Gerichtsvollzieher kosten?
3) Welche Zustellungsart würdet ihr empfehlen und warum?


Vielleicht könntet ihr die Gebührenziffern benennen.

Besten Dank im Voraus für eure Hilfe.


VG
kopgv
GV*
Beiträge: 474
Registriert: Fr 23. Jan 2009, 12:34
Bundesland: Bayern

Re: GVZ-Kosten

Beitrag von kopgv »

zu Nr 1 pers. Zu KV 100 € 7,50, KV 102 Beglaubigung 2 Seiten € 1,00, KV 711 Wegegeld je nach Entfernung € 2,50-10,-- Auslagenpauschale KV 713 € 3,00 Gesamt= € 14,00

zu Nr. 2 PostZU KV 101 € 2,50, KV 102 € 1,00, KV 701 Porto € 3,45, KV 713 € 3,00 Gesamt= 9,95

zu Nr. 3. Die persönliche ZU ist zu empfehlen, da die Kündigung eine empfangsbedürftigte Willenserklärung ist, und der GV für die Zustellung richtig ausgebildet worden ist. Beim Postbeamten habe ich manchmal so meine Zweifel. (Aushilfe, Studenten usw.)

Da sollte man nicht auf die Kosten schauen.

mfg kopgv
OGV Nell
GV*
Beiträge: 988
Registriert: Mi 19. Nov 2008, 23:48
Wohnort: Baden

Re: GVZ-Kosten

Beitrag von OGV Nell »

Im Eingangsbeitrag ist von zwei Gläubigern und jeweils einer Zustellung die Rede.

Wenn also die Kündigung nicht auf einem Papier steht
und wenn jeder Absender für sich seinen Zustellungsnachweis an seine eigene Kündigung gesiegelt haben möchte sind das auch zwei Zustellungen was die Kosten natürlich auch zwei Mal anfallen lässt.
Viele Grüße
Ralf
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