Seite 1 von 1

Kann ein Grabstein tatsächlich gepfändet werden?

Verfasst: Di 9. Okt 2012, 11:08
von Clara
Hallo zusammen.

War grade so am rumsurfen und bin dann auf folgenden Artikel gestoßen.
Ich vermute mal dass hier durchaus Gerichtsvollzieher sind, deswegen meine Frage: Ist das wirklich möglich? Wenn ja, hat einer das schonmal machen müssen?
Versteht mich nicht falsch, ich fände diese "Methode" schon angebracht, wenn dies die einzige Möglichkeit für einen Steinmetz ist an sein Geld zu kommen, aber überrascht war ich natürlich schon erst einmal als ich das las.

Bin ja mal gespannt.

LG
Clara

Re: Kann ein Grabstein tatsächlich gepfändet werden?

Verfasst: Di 9. Okt 2012, 12:52
von HST
Es gibt gerichtliche Entscheidungen, wonach die Pfändung eines Grabstein rechtens ist. I.d.R. bleibt der Lieferant ja solange Eigentümer bis die Sache bezahlt ist (=Eigentumsvorbehalt); dies gibt ihm ja auch das Recht auf Herausgabe der gelieferten Sachen bei Nichtzahlung! Allerdings befindet sich ein Grabstein i.d.R. auf einem Friedhof, weshalb eine Genehmigung der Friedhofsverwaltung erforderlich sein dürfte, um dort tätig zu werden. (=Drittgewahrsam).
HST

Re: Kann ein Grabstein tatsächlich gepfändet werden?

Verfasst: Do 18. Okt 2012, 13:01
von OGV Nell
Hallo Clara,

auch meiner Meinung nach kann man den Handwerker (in dem Fall Steinmetz) nicht schlechter stellen, der einen Grabstein geliefert und aufgestellt hat, als einen Handwerker, der einen Tisch hergestellt und geliefert hat.

Das Problem ist nur die Pietät und dass der Grabstein nicht beim Schuldner (Auftraggeber des Grabsteins) zu Hause steht.

Es ist aber leider nicht zu selten, dass dem lieben Verstorbenen ein wertvoller teurer Grabstein von den Erben bestellt wird, dass aber anschließend keiner der Erben diesen bezahlen will, weil es ja angeblich auch nichts zu erben gab.

Re: Kann ein Grabstein tatsächlich gepfändet werden?

Verfasst: Di 25. Dez 2012, 08:47
von rainer.w.kenserski
Einer Pfändung steht meistens § 803 Abs. 2 ZPO entgegen. Es gibt Vorschriften auf den Friedhöfen, wonach genau bestimmt ist, welche Tiefe der Grabstein haben muss. Ist ein Grabstein beschriftet, muss zur weiteren Verwendung die Buchstaben entfernt werden. Dies bedeutet, dass der Grabstein an Tiefe verliert und dadurch u.U. zu "dünn" für eine weitere Verwendung ist.
Gruss

Re: Kann ein Grabstein tatsächlich gepfändet werden?

Verfasst: Fr 4. Jan 2013, 16:41
von OGV Lueg
Die letzte Antwort mag vielleicht richtig sein, trifft aber " meistens" nicht zu. Es ist daher ratsam, sich an die vorherigen Antworten zu richten, die die Frage ausreichend beantwortet haben.