Da Vollstreckungstitel teilweise abenteuerliche Wege nehmen, fordere ich grundsätzlich dort eine Prozessvollmacht an, wo der Antragsteller nicht im Titel
aufgeführt ist.
Teilweise werden dann kopierte, auch jahrealte Vollmachten vorgelegt.
Schneller Inkasso legte dieser Tage für MASSA eine kopierte Vollmacht vom 18.01.2006 vor.
Da die Möglichkeit besteht, dass zwischenzeitlich auf Gläubigerseite Inso o.ä. eingetreten ist, habe ich ein ungutes Gefühl, solche Vollmachten zu akzeptieren.
Sind die Anforderungen bezüglich Alter und Originalen die vorzulegen sind, irgendwo geregelt?
Vielen Dank aus Ulm.
Anforderungen an Prozessvollmacht
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- Registriert: Sa 31. Jan 2009, 09:16
Re: Anforderungen an Prozessvollmacht
Hallo Kollege, warum nicht im geschlossenen Forum ?
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Re: Anforderungen an Prozessvollmacht
Hallo Kollege Scholz,
danke für den Hinweis - war ein Versehen.
Trotzdem dürfte dieses Thema keine Geheimisse beinhalten - im Gegenteil, ist für manche
Anwaltskanzleien sicherlich auch interessant.
danke für den Hinweis - war ein Versehen.
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