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Anwesenheitspflicht Räumung

Verfasst: Fr 17. Dez 2010, 16:53
von Atom
Hat der Gerichtsvollzieher eine Anwesenheitspflicht bei der Räumung?

Re: Anwesenheitspflicht Räumung

Verfasst: Mo 20. Dez 2010, 15:50
von OGV Richter
NEIN

Re: Anwesenheitspflicht Räumung

Verfasst: Di 21. Dez 2010, 12:02
von BlackDevil
Da könnte man aber geteilter Meinung sein.

Re: Anwesenheitspflicht Räumung

Verfasst: Di 21. Dez 2010, 13:47
von OGV Richter
Hinweis:

Habe die Frage auf andauernde Anwesenheit bezogen. Die eigentlichen Amtshandlung (in der Regel nach erfolgter Räumung), d. h. Besitzeinweisung des Gläubigers und Besitzausweisung des Schuldners kann nur vom Gerichtsvollzieher selbst erfolgen.
Ich persönlich halte es so, zu Beginn vor Ort zu sein um die Anfallenden Arbeiten vorzugeben und dann wenn die Spedition fertig ist zur Besitzeinweisung.

OGV Richter

Re: Anwesenheitspflicht Räumung

Verfasst: Di 21. Dez 2010, 14:38
von OGV Bernd Henning
Dieses Thema sollte lieber im geschlossenen Forum diskutiert werden.

Re: Anwesenheitspflicht Räumung

Verfasst: Mi 22. Dez 2010, 09:10
von BlackDevil
Das sehe ich auch so.