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VB Zustellung u. gleichzeitige Pfändung

Verfasst: Sa 11. Sep 2010, 20:06
von UlrikeK
muss sich GV bei VB-Zustellung mit gleichzeitiger Pfändung auch mindestens 2 Wochen vorher bei Schuldner ankündigen oder ist dies wegen Überraschungseffekt entbehrlich

Re: VB Zustellung u. gleichzeitige Pfändung

Verfasst: So 12. Sep 2010, 18:20
von OGV Stummeyer
Gem. § 807 Abs. 1 Nr. 4 ZPO muss der GV sich nur mit einer Zwei-Wochenfrist ankündigen, um die Voraussetzungen zur Einleitung des EV-Verfahrens zu schaffen.
Bei einem isoliertem ZV-Auftrag ist dies nicht nötig.