Ich bin als Sequester von einem Gericht per einst. Vfg. benannt worden und habe einen LKW + Auflieger sichergestellt.
Meine Fragen: 1. Gibt es hierfür Vordrucke bzgl. eines Sequesstrationsvertrages. 2. Steht mir eine Vergütung analog eines
Insolvenzverwalters zu. 3. Muss bei Gericht die Festsetzung beantragt werden, oder reicht die
Vereinbahrung mit dem Gläubiger aus?
Sequestration
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Re: Sequestration
wow, 2 Monate lang keine Antwort, ich denke, die Sache ist schon geklärt, ansonsten, selbst Vertrag erstellen, im Netz sind sicherlich einiige entwürfe zu finden.
allgemein richtet sich die grundsätzlich frei festlegbare vergütung nach 25 v.H. der Vergütung eines vorläufigen insoverwalters
mein gott, Seq wegen eines LKW mit Sattelauflieger, bitte was gibt es da zu verwalten??????
allgemein richtet sich die grundsätzlich frei festlegbare vergütung nach 25 v.H. der Vergütung eines vorläufigen insoverwalters
mein gott, Seq wegen eines LKW mit Sattelauflieger, bitte was gibt es da zu verwalten??????

Viele Grüße aus dem Norden
Re: Sequestration
Richtig! Hier gibts nichts zu verwalten: also keine Sequester-Tätigkeit abzurechnen. Aber die Gerichte können dies leider nicht unterscheiden.
Die Kiste ist wegzunehmen und ganz einfach zu verwahren (wie bei PKW-Pfändung) mit Verwahrvertrag beim Untersteller: natürlich mit entsprechendem Kostenvorschuß.
Gruß HST
Die Kiste ist wegzunehmen und ganz einfach zu verwahren (wie bei PKW-Pfändung) mit Verwahrvertrag beim Untersteller: natürlich mit entsprechendem Kostenvorschuß.
Gruß HST