VB Zustellung u. gleichzeitige Pfändung
Forumsregeln
Sie befinden sich hier in einem öffentlichen Forum. Die Beiträge sind für jedermann sichtbar.
Sie befinden sich hier in einem öffentlichen Forum. Die Beiträge sind für jedermann sichtbar.
VB Zustellung u. gleichzeitige Pfändung
muss sich GV bei VB-Zustellung mit gleichzeitiger Pfändung auch mindestens 2 Wochen vorher bei Schuldner ankündigen oder ist dies wegen Überraschungseffekt entbehrlich
-
- GV*
- Beiträge: 1154
- Registriert: Do 15. Jan 2009, 16:05
- Bundesland: Niedersachsen
Re: VB Zustellung u. gleichzeitige Pfändung
Gem. § 807 Abs. 1 Nr. 4 ZPO muss der GV sich nur mit einer Zwei-Wochenfrist ankündigen, um die Voraussetzungen zur Einleitung des EV-Verfahrens zu schaffen.
Bei einem isoliertem ZV-Auftrag ist dies nicht nötig.
Bei einem isoliertem ZV-Auftrag ist dies nicht nötig.