Pfändung Apotheke
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Pfändung Apotheke
Ich habe eine selbständige Apothekerin, die mich in den Wahnsinn treibt. Jetzt muss ich leider mal in dem Laden pfänden. Wo finde ich etwas darüber? Die Sachen, die sie zur Aufrechterhaltung ihres Geschäftes braucht, das ist mir klar. Wie ist das mit der Ware geregelt und wer entscheidet, was ich mitnehmen darf und was nicht. Ist ja nicht alles freiverkäuflich.
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- Beiträge: 126
- Registriert: Sa 17. Jan 2009, 09:59
Re: Pfändung Apotheke
§ 811 Abs. 1 Nr. 9 ZPO
aus der Kommentierung:
§ 811 Abs. 1 Nr. 9 bestimmt einen Pfändungsschutz für die zum Betrieb einer Apotheke unentbehrlichen Geräte, Gefäße und Waren im Interesse der Bevölkerung. Während der Versorgungszweck heute eher in den Hintergrund getreten ist, hat der Schutz vor Veräußerung durch eine sachunkundige Person noch eine gewisse Bedeutung. zur Fus Für die Anwendung von § 811 Abs. 1 Nr. 9 reicht es aus, dass die Eröffnung der Apotheke unmittelbar bevorsteht. Eine Überschneidung mit § 811 Abs. 1 Nr. 5 ist möglich; Nr. 9 verlangt aber eine Unentbehrlichkeit, so dass namentlich Warenvorräte in der Regel teilweise pfändbar sind.
aus der Kommentierung:
§ 811 Abs. 1 Nr. 9 bestimmt einen Pfändungsschutz für die zum Betrieb einer Apotheke unentbehrlichen Geräte, Gefäße und Waren im Interesse der Bevölkerung. Während der Versorgungszweck heute eher in den Hintergrund getreten ist, hat der Schutz vor Veräußerung durch eine sachunkundige Person noch eine gewisse Bedeutung. zur Fus Für die Anwendung von § 811 Abs. 1 Nr. 9 reicht es aus, dass die Eröffnung der Apotheke unmittelbar bevorsteht. Eine Überschneidung mit § 811 Abs. 1 Nr. 5 ist möglich; Nr. 9 verlangt aber eine Unentbehrlichkeit, so dass namentlich Warenvorräte in der Regel teilweise pfändbar sind.