Hier meine Frage:
Unser Dienstherr beim Amtsgerichts "will", ohne wenn und aber, dass wir den jeweiligen
Schlüssel zu unserem Büro/Dienstzimmer beim Amtsgericht in der Verwaltung hinterlegen.
Die Gerichtsvollzieher in unserem Amtsgericht haben zur Zeit folgende Regelung
getroffen:
a) bei Urlaub, Krankheit, Dienstreise oder Abwesenheit hat der jeweilige Vertreter des
Gerichtsvollziehers den entsprechenden Schlüssel für das Büro
b) bei meiner Abwesenheit (z.B. Außendienst, private Veranstaltung) hat meine Angestellte
und Ehefrau die Möglichkeit den eventuellen Zutritt zu gewähren
c) weiterhin wissen meine volljährigen Kinder, wo ein versiegelter Ersatzschlüssel im Safe
hinterlegt ist.
Ich habe leider nichts in der GVO gefunden, zudem die Dienstbehörde hierzu berechtigt ist!
Eine Anordnung oder Dienstanweisung von oben wurde noch nicht getroffen.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und wünsche einen schönen 1. Advent
Zutritt zum Geschäftszimmer?
Forumsregeln
Sie befinden sich hier in einem öffentlichen Forum. Die Beiträge sind für jedermann sichtbar.
Sie befinden sich hier in einem öffentlichen Forum. Die Beiträge sind für jedermann sichtbar.
-
- GV*
- Beiträge: 27
- Registriert: Mo 11. Okt 2010, 19:06
-
- GV*
- Beiträge: 1824
- Registriert: Fr 16. Jan 2009, 07:52
- Bundesland: Hessen
- Wohnort: AG Groß-Gerau/Hessen
- Been thanked: 1 time
- Kontaktdaten:
Re: Zutritt zum Geschäftszimmer?
Falsches Forum!!!!
Bitte im geschlossenen Bereich nachsehen, da wurde dieses Thema schon erörtert.
Bitte im geschlossenen Bereich nachsehen, da wurde dieses Thema schon erörtert.