Hallo,
ich interessiere mich für den Beruf des Gerichtsvollziehers.
Ich bin gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte und habe 10 Jahre Berufserfahrung in diesem Beruf.
Nun kommen zwei große ABER:
1.
Mein Mann hat Schulden. Er hat die e. V. abgegeben und ein privates Insolvenzverfahren wird angestrebt.
Stellt das ein Hindernis für mich dar?
2.
Ich habe das so verstanden, dass man während der Ausbildung Beamter auf Widerruf ist (Niedersachsen).
Werde ich hinterher automatisch in den Beamtendienst übernommen? Gibt es da eventuell eine Gesundheitsprüfung?
Hintergrund meiner Frage ist, dass ich als Jugendliche aufgrund einer psychischen Ausnahmesituation mich selber verletzt habe und Narben am Körper haben.
Hier habe ich Angst, dass ich die Ausbildung zum GV machen würde und es hinterher heißen würde "ätsch, dich übernehmen wir doch nicht in den Beamtendienst".
Wenn jemand Rat weiß, würde ich mich sehr freuen.
Lieben Dank vorab,
Bananenbrot
Ausbildung als GV in dem Fall möglich?
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Re: Ausbildung als GV in dem Fall möglich?
Ohne Ihnen zu nahe zu treten:
Ich denke nicht dass sie befähigt sind den Beruf des GV auszuüben.
1. Der Bewerber muss aus geordneten finanziellen + familiären Verhältnissen kommen, dies ist in ihrer Familie offensichtlich nicht der Fall (auch ihr Ehemann zählt zur Familie)
2. Der Bewerber muss psychich absolut unerschütterlich sein, als GV befinden sie sich jeden Tag in einem psychischen Ausnahmezustand.
Sollten sie zur Ausbildung dennoch angenommen werden, werden sie in das Beamtenverhältnis auf Widerruf eingestellt.
Das Beamtenverhältnis kann jederzeit aber vom Land beendet werden, wenn sie z.B. die Voraussetzungen zum GV nicht haben oder die Prüfung nicht bestehen.
Dies ist auch absichtlich so gwählt, denn das Land möchte sich bei einem Scheitern des Anwärters ja nicht einen Beamten mit allen Gehalts- und Versorgungsansprüchen etc. an das Bein binden.
Bevor sie überhaupt zur Ausbildung zugelassen werden, müssen sie einen umfangreichen (meist mehrtägigen) Eignungstest bestehen.
Ich denke nicht dass sie befähigt sind den Beruf des GV auszuüben.
1. Der Bewerber muss aus geordneten finanziellen + familiären Verhältnissen kommen, dies ist in ihrer Familie offensichtlich nicht der Fall (auch ihr Ehemann zählt zur Familie)
2. Der Bewerber muss psychich absolut unerschütterlich sein, als GV befinden sie sich jeden Tag in einem psychischen Ausnahmezustand.
Sollten sie zur Ausbildung dennoch angenommen werden, werden sie in das Beamtenverhältnis auf Widerruf eingestellt.
Das Beamtenverhältnis kann jederzeit aber vom Land beendet werden, wenn sie z.B. die Voraussetzungen zum GV nicht haben oder die Prüfung nicht bestehen.
Dies ist auch absichtlich so gwählt, denn das Land möchte sich bei einem Scheitern des Anwärters ja nicht einen Beamten mit allen Gehalts- und Versorgungsansprüchen etc. an das Bein binden.
Bevor sie überhaupt zur Ausbildung zugelassen werden, müssen sie einen umfangreichen (meist mehrtägigen) Eignungstest bestehen.
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Re: Ausbildung als GV in dem Fall möglich?
Lieben Dank für Ihre Antwort!
Das ist nun zwar nicht die Antwort, die ich mir erhofft, wohl aber, welche ich erwartet habe.
Selbst wenn ich die Ausbildung als GV beginnen könnte, wäre eine spätere Einstellung also wohl immer noch unsicher, weil ich aufgrund finanzieller und psychischer Problematiken immer noch "rausgekickt" werden könnte. So habe ich es jetzt aufgenommen.
Schade...
Das ist nun zwar nicht die Antwort, die ich mir erhofft, wohl aber, welche ich erwartet habe.
Selbst wenn ich die Ausbildung als GV beginnen könnte, wäre eine spätere Einstellung also wohl immer noch unsicher, weil ich aufgrund finanzieller und psychischer Problematiken immer noch "rausgekickt" werden könnte. So habe ich es jetzt aufgenommen.
Schade...