Guten Morgen oder guten Tag!
Ich habe eine Frage:
Im Jahre 2011 hat ein Schuldner die e.V. abgegeben. Nun möchte ich eine Ergänzung beantragen. Muss ich einen Antrag auf wiederholte Vermögensauskunft nach § 802 d stellen oder den alten Antrag auf ergänzende Abgabe der eidesstattlichen Versicherung?
Vielen Dank für eine hoffentlich baldige Rückantwort!
Grüßle Anita!
ergänzende e.V. oder Ergänzung Vermögensauskunft
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Re: ergänzende e.V. oder Ergänzung Vermögensauskunft
Wenn sich die Verhältnisse geändert haben kommt eine erneute Abgabe der EV/VA in Frage.
Ist die VA/EV unvollständig oder fehlerhaft kann eine "Nachbesserung" verlangt werden.
Ist die VA/EV unvollständig oder fehlerhaft kann eine "Nachbesserung" verlangt werden.

Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei..
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Re: ergänzende e.V. oder Ergänzung Vermögensauskunft
Wann 2011? Die EV ist vermutlich auf Grund der nunmehr nur noch 2jährigen Sperrfrist eh schon abgelaufen.
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