Vielen Dank für die letzte Antwort,
das Versäumnisurteil wurde dem Schuldner bereits zugestellt, ohne dass Einspruch eingelegt wurde. Dann habe ich eine Ausfertigung ans Gericht geschickt, die Klausel beantragt und auch bekommen.
Ich muss noch eine zweite dumme Frage hinterherschicken:
Schicke ich mit dem Vollstreckungsauftrag das VU mit der Klauel und eine Abschrift des Urteils? Oder nur das VU mit Vollstreckungsklausel? Bekomme ich das Urteil mit der Klausel wieder zurück?
Danke im Voraus!
Kenri
Nochmals Zustellung
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Re: Nochmals Zustellung
Nur VU mit Klausel ohne Abschrift.Kenri hat geschrieben:Schicke ich mit dem Vollstreckungsauftrag das VU mit der Klausel und eine Abschrift des Urteils?
J A .Kenri hat geschrieben:Bekomme ich das Urteil mit der Klausel wieder zurück?
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Re: Nochmals Zustellung
Die zweite Antwort vom Kollegen Freundlich ist nur halb richtig.
Das VU erhalten Sie nur zurück, wenn der Gerichtsvollzieher Ihre Forderung nicht eintreiben konnte.
Zahlt der Schuldner die gesamte Summe muss das VU an den Schuldner ausgehändigt werden (§757 Abs. 1 ZPO).
Das VU erhalten Sie nur zurück, wenn der Gerichtsvollzieher Ihre Forderung nicht eintreiben konnte.
Zahlt der Schuldner die gesamte Summe muss das VU an den Schuldner ausgehändigt werden (§757 Abs. 1 ZPO).