Zustellung eines ausländischen Schreibens
Forumsregeln
Sie befinden sich hier in einem öffentlichen Forum. Die Beiträge sind für jedermann sichtbar.
Sie befinden sich hier in einem öffentlichen Forum. Die Beiträge sind für jedermann sichtbar.
Zustellung eines ausländischen Schreibens
Hallo, ein deutsch/niederländischer Anwalt möchte für seinen deutschen Mandanten ein Schreiben an einen Niederländer (wohnhaft in Deutschland) zustellen lassen. Das Schreiben ist auf niederländisch - eine Übersetzung ist nicht beigefügt. Meiner Meinung nach muss ich eine Übersetzung anfordern. Eine Zustellung über das Amtsgericht nach der ZRHO erfolgt nicht. Stimmt das? Wenn ja - wo steht das? Ich kann leider nichts finden... Danke für die Antwort.
Re: Zustellung eines ausländischen Schreibens
Grundsätzlich gibt es kein Gesetz und keine Vorschrift die die Zustellung eines Schriftstücks oder einer Willenserklärung in einer ausländischen Sprache verbietet. Nach 52 Abs.2 GVGA hat der Gerichtsvollzieher jedoch eine Prüfungspflicht was den Inhalt des Schreibens betrifft. Dieser Prüfungspflicht kann er im geschilderten Fall ohne amtliche Übersetzung nicht nachkommen.

Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei..