Darf GV auf eigenen Schlüsseldienst bestehen?

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looser
Beiträge: 4
Registriert: Sa 3. Jul 2010, 17:18

Darf GV auf eigenen Schlüsseldienst bestehen?

Beitrag von looser »

Guten Tag,
ein GV wird mit einer "Berliner Räumung" beauftragt. Der Vermieter und Auftraggeber betont ausdrücklich daß es nicht notwendig sei, einen Schlüsseldienst mitzubringen (eben weil er die Tür auf jeden Fall selber aufbekommen wird).
Der GV lehnt ab und besteht darauf, einen EIGENEN Schlüsseldienst mitzubringen - nicht einmal das Angebot des VM einen eigenen Schlüsseldienst mitbringt, nimmt er an und kündigt an, den Auftrag ansonsten nicht auszuführen.
Da es ja im Rechtsstaat dafür eine entsprechende Grundlage geben muß nun die Frage wo genau das geschrieben steht, daß der GV grundsätzlich einen eigenen Schlüsseldienst mitbringt? Sollte sich der Gute geirrt haben - wie kann der Auftraggeber ihn nun vom Gegenteil überzeugen? Wohin muß er sich wenden? Oder kann er in diesem Fall einen anderen GV beauftragen?

Danke schön für etwas Erhellung in dieser Frage!

l.
OGV Nell
GV*
Beiträge: 988
Registriert: Mi 19. Nov 2008, 23:48
Wohnort: Baden

Re: Darf GV auf eigenen Schlüsseldienst bestehen?

Beitrag von OGV Nell »

Ich würde als erstes den GV fragen, warum er so handelt.
Vielleicht hat er ja eine auch Ihnen einleuchtende Begründung.
Falls nicht kann man sich an das zuständige Vollstreckungsgericht beim Amtsgericht wenden
mit der Bitte, den GV anzuweisen, die Vollstreckung der Berliner Räumung zuvor wenigstens zu versuchen ohne Schlüsseldienst durchzuführen. Dann muss der GV dem Vollstreckungsgericht seine Gründe für die Entscheidung stichhaltig darlegen.
Viele Grüße
Ralf
looser
Beiträge: 4
Registriert: Sa 3. Jul 2010, 17:18

Re: Darf GV auf eigenen Schlüsseldienst bestehen?

Beitrag von looser »

Danke für die Antwort - eine Begründung wird leider vom GV verweigert. Allerdings will es sich der Vermieter nicht mit dem GV "verscherzen" und wird daher erst nach der Räumung irgendwelche derartige Schritte einleiten. Zunächst möchte er sich aber nur versichern, daß es keine geheime DIenstanweisung o.ä. gibt die solche Maßnahmen regeln oder vorgeben.

l.
SSFS
Beiträge: 129
Registriert: Sa 24. Jan 2009, 18:13
Bundesland: Bayern

Re: Darf GV auf eigenen Schlüsseldienst bestehen?

Beitrag von SSFS »

Ich kann den Kollegen verstehen und würde genauso handeln.

Der Gerichtsvollzieher ist für die ordnungsgemäße Ausführung der Räumung / Besitzeinweisung verantwortlich. Wenn der Gläubiger über keinen Zweitschlüssel verfügt wird ein Schlosser benötigt und Zutritt zu gelangen. Ich habe "meinen" Schlosser, zu dem ich absolutes Vertrauen (nicht nur in fachlicher Hinsicht) habe. Da ich immer den gleichen Schlosser nehme (der fast nur für GV, Behörden, Polizei arbeitet) bekomme ich auch einen günstigen Preis (da kann kein "normaler" Schlosser mithalten). Somit ist es für den Gläubiger nur von Vorteil.
OGV Nell
GV*
Beiträge: 988
Registriert: Mi 19. Nov 2008, 23:48
Wohnort: Baden

Re: Darf GV auf eigenen Schlüsseldienst bestehen?

Beitrag von OGV Nell »

DAS ist eine stichhaltige Begründung.
Bei Räumungen greife ich auch viel lieber auf bewährte Unternehmen zurück.
Warum verweigert der Kollege eine solche Begründung? Keine Zeit???
Viele Grüße
Ralf
looser
Beiträge: 4
Registriert: Sa 3. Jul 2010, 17:18

Re: Darf GV auf eigenen Schlüsseldienst bestehen?

Beitrag von looser »

Das ist eben nicht "stichhaltig" zumindest nicht wenn in diesem Fall sogar ein Schlöüssel zu der Wohnung vorliegt. Aber wenn der GV nicht einmal das glauben will und auf einen eigenen Schlüsseldienst besteht, hat man ja als Gläubiger eh keine Wahl...danke schön für die infos!

l.
jk1
GV*
Beiträge: 1196
Registriert: Di 30. Mär 2010, 20:36
Bundesland: SN

Re: Darf GV auf eigenen Schlüsseldienst bestehen?

Beitrag von jk1 »

Ich gebe zu bedenken, daß meistens nicht nur die Wohnungstür geöffnet werden m u s s, sondern auch BK, Keller oder auch noch Boden. Wenn denn der Gläubiger e i n e n Schlüssel zur Wohnung besitzt, wie soll der Rest dann geöffnet und gewechselt werden? Ich hatte selber schon mehrfach hintereinander den Fall, daß der Gl. mir mitgeteilt hat, Schlosser sei nicht erforderlich, da er einen eigenen Schlosser bzw. Schlüssel hat, und vor Ort war es dann aber aus, der Hausmeister! konnte zwar die Wohnung öffnen, aber der Rest war dann für meinen Schlosser übrig, der natürlich (aus Kostengründen)nicht anwesend war.
Also fällt eben die Besitzeinweisung aus. Auch schön.
Daraufhin habe ich ein paar deutliche Worte gesprochen und seitdem nie wieder entsprechende Anfragen und Bitten erhalten, hat sich auch rumgesprochen. Allerdings würde ich nicht ohne stichhaltigen Grund den Schlosser des Gläubigers ablehnen, die Preiskonditionen für den Gläubiger können deutlich besser sein als bei mir, auch an Schließanlagen ist diesbezüglich zu denken. der Gläubiger ist doch so schon der zweite Sieger! Haftungsrechtlich sehe ich da auch keine Probleme, war ja der Wunsch des Gläubigers. Gruß jk
machsch morgen
looser
Beiträge: 4
Registriert: Sa 3. Jul 2010, 17:18

Re: Darf GV auf eigenen Schlüsseldienst bestehen?

Beitrag von looser »

Ist denn in der Gebührenordnung kein Kostenpunkt "vergebliche Anfahrt" vorgesehen?
Wenn die Inbesitznahme daran scheitert daß der Gläubiger keinen oder einen nicht-geeigneten Schlüsseldienst mitbrachte ist es doch legitim diese gesonderten Aufwendungen dem Kunden in Rechnung zu stellen und ihn zudem mit einer Runde "Extra-Warten" auf den neuen Termin zu santionieren - das hat weniger den Ruch einer Vetternwirtschaft und wirkt unmittelbar nur auf die Gläubiger die am falschen Ende sparen wollten...und eben nicht auf alle.

L.
OGV Wehling
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Re: Darf GV auf eigenen Schlüsseldienst bestehen?

Beitrag von OGV Wehling »

Bei einer Berliner Räumung habe ich grundsätzlich keine Bedenken den Schlosser des Gläubigers zu nehmen wenn der Gläubiger dies wünscht (Der Gl. ist immer noch Herr des Verfahrens)
Nur wenn der mitgebrachte Schlosser die Tür nach 15 Minuten nicht aufbekommt stelle ich die Räumung ein und führe die Räumung dann nur mit meinem mir bekannten Schlosser durch. Dies allerdings erst nachdem der Gläubiger einen entsprechenden Vorschuss geleistet hat.
Alles in allem verzögert der Gläubiger selbst so das Räumungsverfahren um mehrere Wochen, da ist aber selbst schuld. :mrgreen:
Josef63
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Re: Darf GV auf eigenen Schlüsseldienst bestehen?

Beitrag von Josef63 »

looser hat geschrieben:Das ist eben nicht "stichhaltig" zumindest nicht wenn in diesem Fall sogar ein Schlöüssel zu der Wohnung vorliegt. Aber wenn der GV nicht einmal das glauben will und auf einen eigenen Schlüsseldienst besteht, hat man ja als Gläubiger eh keine Wahl...danke schön für die infos!

l.
Können Sie 100%ig garantieren, dass der Schuldner das Schloss tatsächlich nicht gewechselt hat?
OGV Stummeyer
GV*
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Re: Darf GV auf eigenen Schlüsseldienst bestehen?

Beitrag von OGV Stummeyer »

Auch ich habe einen Schlosser "meines Vertrauens". Ich habe aber auch einen Gläubiger/Vermieter, der über einen eigenen Schlüsseldienst/Hausmeister verfügt, der ihm die Wohnungen öffnet. Ich habe da auch kein Problem, dass der vom Vermieter mitgebrachte Schlüsseldienst die Wohnungen öffnet.
Mir fällt auch kein Argument dagegen ein.
amazonenbote
Beiträge: 1
Registriert: Di 8. Feb 2011, 14:00

Re: Darf GV auf eigenen Schlüsseldienst bestehen?

Beitrag von amazonenbote »

Bei mit hat der Gl. auch seinen eigenen Schlüsseldienst mitgebracht. Der hat geschlagene 45min. gebraucht um ein einfaches Schloss aufzumachen. Als ich ihm sagte, er möge doch sein ganzes Werkzeug mitbringen, meinte der Schlosser , da ich ihn nicht beauftragt habe - habe ich ihm nichts zu sagen. Dies war das Ende der Räumung und der Fremdschlosserarie. Der Gläubiger hat das nachdem er die Rechnung gesehen hat auch eingesehen.
OGV Lueg
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Registriert: Mi 28. Jan 2009, 16:48
Bundesland: Nds

Re: Darf GV auf eigenen Schlüsseldienst bestehen?

Beitrag von OGV Lueg »

Die Verantwortung trägt immer der GV - auch für den vom Gläubiger besorgten Ersatz! Man soll die Kirche im Dorf lassen und den GV in seiner Arbeit nicht behindern.
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