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von Peter Schönefeld
So 18. Jan 2009, 08:00
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Klausel ohne Dienststempelabdruck
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Re: Klausel ohne Dienststempelabdruck

Zunächst handelt es sich um einen Titel gem. § 794 I 5 ZPO. Die vollstreckbare Ausfertigung (§ 724 ff. ZPO) wird vom Notar erteilt, der die Urkunde verwahrt (§ 797 II S. 1 ZPO). Der Notar, der die Akten in Verwahrung hat, erteilt die Ausfertigungen -§ 47 BerurkG- mit seiner Unterschrift und unter s...
von Peter Schönefeld
Sa 17. Jan 2009, 16:03
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Klausel ohne Dienststempelabdruck
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Zugriffe: 16632

Re: Klausel ohne Dienststempelabdruck

§ 44 BeurkG Verbindung mit Schnur und Prägesiegel Besteht eine Urkunde aus mehreren Blättern, so sollen diese mit Schnur und Prägesiegel verbunden werden. Das gleiche gilt für Schriftstücke sowie für Karten, Zeichnungen oder Abbildungen, die nach § 9 Abs. 1 Satz 2, 3, §§ 14, 37 Abs. 1 Satz 2, 3 der ...
von Peter Schönefeld
Do 15. Jan 2009, 17:01
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Klausel ohne Dienststempelabdruck
Antworten: 8
Zugriffe: 16632

Klausel ohne Dienststempelabdruck

Na, dann werde ich hier mal den ersten Beitrag reinhauen. Mal sehen ob es funktioniert. Habe gestern einen "dicken und alten" Vollstreckungsauftrag erhalten, d.h. der Titel ( eine notarielle Urkunde ) ist aus dem Jahre 1989. Es liegen eine Unmenge von Vollstreckungsunterlagen bei. Nun habe ich geseh...