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- So 18. Jan 2009, 08:51
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Klausel ohne Dienststempelabdruck
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Re: Klausel ohne Dienststempelabdruck
Sofern die Blätter als Einheit derart verbunden sind, dass die körperliche Verbindung als dauernd gewollt erkennbar und nur durch Gewaltanwendung zu lösen ist, reicht die Siegelung, vorzugsweise durch Anbringung auf der letzten Seite, als Erstreckung auf das gesamte Schriftstück aus.
- Sa 17. Jan 2009, 19:31
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Klausel ohne Dienststempelabdruck
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Re: Klausel ohne Dienststempelabdruck
Zunächst handelt es sich um einen Titel gem. § 794 I 5 ZPO. Die vollstreckbare Ausfertigung (§ 724 ff. ZPO) wird vom Notar erteilt, der die Urkunde verwahrt (§ 797 II S. 1 ZPO).
Der Notar, der die Akten in Verwahrung hat, erteilt die Ausfertigungen -§ 47 BerurkG- mit seiner Unterschrift und unter ...
Der Notar, der die Akten in Verwahrung hat, erteilt die Ausfertigungen -§ 47 BerurkG- mit seiner Unterschrift und unter ...
- Sa 17. Jan 2009, 10:04
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Klausel ohne Dienststempelabdruck
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Re: Klausel ohne Dienststempelabdruck
Ja! § 44 BeurkGPeter Schönefeld hat geschrieben:Na, dann werde ich hier mal den ersten Beitrag reinhauen. Mal sehen ob es funktioniert.
Ich frage mich nun ob das wirklich ausreicht oder nicht?
Peter Schönefeld
Oranienburg
- Do 15. Jan 2009, 19:41
- Forum: Treffpunkt
- Thema: Freischaltung für das interne Forum
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Re: Freischaltung für das interne Forum
Heute habe ich bereits eine ganze Reihe von Anträgen für die Freischaltung zum internen Forum erhalten.
Leider kann ich nur Mitglieder für das interne Forum freischalten die sich auch hier im neuen Forum angemeldet haben.
Ich bitte, dies zu beachten. Wichtig ist auch die genaue Schreibweise des ...
Leider kann ich nur Mitglieder für das interne Forum freischalten die sich auch hier im neuen Forum angemeldet haben.
Ich bitte, dies zu beachten. Wichtig ist auch die genaue Schreibweise des ...