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- Do 28. Nov 2024, 14:22
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Inkassobüros geben keine Forderungsaufstellung heraus
- Antworten: 7
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Re: Inkassobüros geben keine Forderungsaufstellung heraus
Hab ein super Beispiel von einer Creditreform.
twort: 324,- € können abgesetzt werden, die RA und Gerichtskosten über 332,33 € können ebenfalls abgesetzt werden.
Kurz nachgerechnet und dort angemerkt das ein Überschuss von insges. 74,22€ vorliegt und angefragt ob dieser an den Schuldner ...
- Di 21. Jan 2020, 16:14
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: ZV Antrag/Zinsen
- Antworten: 2
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Re: ZV Antrag/Zinsen
Genau wie tituliert wurde im Urteil und im KFB.
Wie Sie auch selbst schon geschrieben habe.
Bitte prüfen Sie, ob der Zinssatz ggf. auf 5 Prozent über Basiszinssatz tituliert wurde.
Wie Sie auch selbst schon geschrieben habe.
Bitte prüfen Sie, ob der Zinssatz ggf. auf 5 Prozent über Basiszinssatz tituliert wurde.
- Di 7. Jan 2020, 12:51
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Kosten für Rücknahme ZV
- Antworten: 1
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Re: Kosten für Rücknahme ZV
Auftrag löst gegen jeden Schuldner eine Gebühr aus, auch wenn in einem einheitlichen Auftrag
- Di 12. Nov 2019, 08:52
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Mahnantrag/Gesamtschuldner?
- Antworten: 1
- Zugriffe: 24133
Re: Mahnantrag/Gesamtschuldner?
Hallo Luna,
den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids kannst Du daher mit beiden (Gesamt-)Schuldnern in voller Höhe stellen. Es gibt m. W. die Möglichkeit der Eingabe von mehreren Schuldnern. Die Zustellung des MB erfolgt dann an beide.
Falls es im weiteren Verfahren zum Erlass eines ...
den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids kannst Du daher mit beiden (Gesamt-)Schuldnern in voller Höhe stellen. Es gibt m. W. die Möglichkeit der Eingabe von mehreren Schuldnern. Die Zustellung des MB erfolgt dann an beide.
Falls es im weiteren Verfahren zum Erlass eines ...
- So 1. Sep 2019, 10:13
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Gerichtsvollzieherkosten
- Antworten: 2
- Zugriffe: 26732
Re: Gerichtsvollzieherkosten
Die Kostenfreiheit bei GV-Kosten richtet sich nach § 2 Gerichtsvollzieherkostengesetz. Danach sind erstmal nur der Bund und die Länder von den Zahlungen der Kosten befreit. Gebührenbefreiungen richten sich nach Abs. 2. Bei welcher Institution arbeitest Du genau?