Das ist eben nicht "stichhaltig" zumindest nicht wenn in diesem Fall sogar ein Schlöüssel zu der Wohnung vorliegt. Aber wenn der GV nicht einmal das glauben will und auf einen eigenen Schlüsseldienst besteht, hat man ja als Gläubiger eh keine Wahl...danke schön für die infos!
l.
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- Do 29. Jul 2010, 16:37
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Darf GV auf eigenen Schlüsseldienst bestehen?
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