Die Gerichtsvollzieherin hat völlig richtig gehandelt. Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung hat keinerlei Auswirkungen auf das Pfändungsverfahren.
Tip:
Lassen Sie die Gerichtsvollzieherin in die Wohnung. Sie macht ihre Arbeit und Sie ersparen sich u.U. sehr viel Ärger!
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- Sa 26. Feb 2011, 07:50
- Forum: Zwangsvollstreckung
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- Mi 7. Jul 2010, 08:03
- Forum: Zwangsvollstreckung
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Re: Darf GV auf eigenen Schlüsseldienst bestehen?
Ich kann den Kollegen verstehen und würde genauso handeln.
Der Gerichtsvollzieher ist für die ordnungsgemäße Ausführung der Räumung / Besitzeinweisung verantwortlich. Wenn der Gläubiger über keinen Zweitschlüssel verfügt wird ein Schlosser benötigt und Zutritt zu gelangen. Ich habe "meinen ...
Der Gerichtsvollzieher ist für die ordnungsgemäße Ausführung der Räumung / Besitzeinweisung verantwortlich. Wenn der Gläubiger über keinen Zweitschlüssel verfügt wird ein Schlosser benötigt und Zutritt zu gelangen. Ich habe "meinen ...