Hinweis:
Habe die Frage auf andauernde Anwesenheit bezogen. Die eigentlichen Amtshandlung (in der Regel nach erfolgter Räumung), d. h. Besitzeinweisung des Gläubigers und Besitzausweisung des Schuldners kann nur vom Gerichtsvollzieher selbst erfolgen.
Ich persönlich halte es so, zu Beginn vor Ort ...
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- Di 21. Dez 2010, 13:47
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Anwesenheitspflicht Räumung
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- Mo 20. Dez 2010, 15:50
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Anwesenheitspflicht Räumung
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