Wenn ich sonst nix zu tun hätte...klar, arbeite ich auch gerne für die STA
- und das natürlich quasi auch gerne als unbezahltes Hobby. Ist ja schliesslich ein Vergnügen...
Kann ein Versteigerungsauftrag der STA nach § 64 StrVollstrO durch einen GV abgelehnt werden? Wenn ja, mit welcher Begründung? Ist dies evtl. ein freihändiger Verkauf, der unter § 191 GVGA fallen würde?
Um möglichst baldige Antwort würde ich mich freuen - hier ist eine Erinnerung ...