aktueller Stand:
GV hat nicht gemerkt das Zustellurkunde nicht eingegangen ist,
der Auftraggeber, eine Versicherung auch nicht.
Der Fall liegt zur Entscheidung, ob die Kündigung wirksam ist oder nicht, beim Versicherungsombudsmann.
Meine Befürchtung, der GV könne,
wenn er haftete,
behaupten ...
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- Mi 5. Jul 2017, 11:12
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- Do 29. Sep 2016, 13:42
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Re: Frage zur Haftung des GV bei versiebter Zustellung
Um es einmal zusammen zu fassen.
Der GV ist Landesbeamter und haftet nicht gegenüber den Parteien / Verfahrensbeteiligten. Sollten Ansprüche geltend gemacht werden, so sind diese an das jeweilige Bundesland zu richten.
Danke für die
(im Unterschied zur vorhergehenden, zuerst einmal ...
Der GV ist Landesbeamter und haftet nicht gegenüber den Parteien / Verfahrensbeteiligten. Sollten Ansprüche geltend gemacht werden, so sind diese an das jeweilige Bundesland zu richten.
Danke für die
(im Unterschied zur vorhergehenden, zuerst einmal ...
- Do 29. Sep 2016, 13:36
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Re: Frage zur Haftung des GV bei versiebter Zustellung
Er hat sich nicht davon überzeugt / bemerktBlackDevil hat geschrieben: 2. Was genau wurde denn angeblich falsch gemacht ?
das die von ihm veranlasste Postzustellung auch tatsächlich zugestellt wurde.
- Mi 28. Sep 2016, 08:06
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Frage zur Haftung des GV bei versiebter Zustellung
Hallo Leute,
mich würde mal interessieren
in welchem Umfang ein Gerichtsvollzieher haftet
wenn er eine von ihm durchgeführte fehlgeschlagene Postzustellung einer Kündigung nicht feststellt
und die Kündigung damit nicht wirksam wird.
mich würde mal interessieren
in welchem Umfang ein Gerichtsvollzieher haftet
wenn er eine von ihm durchgeführte fehlgeschlagene Postzustellung einer Kündigung nicht feststellt
und die Kündigung damit nicht wirksam wird.