Hi,
ich würd sagen, dass das gar kein Grund ist zur Nachbesserung und warum solltest du auch ermitteln!?
Der Schuldner hat angegeben, dass er keine Auto hat, somit ist das wohl so.
Sollte es nun doch so sein, finde ich, muss der Gläubiger den Schuldner bei der Staatsanwaltschaft anzeigen,
wegen ...
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- Mi 13. Mär 2013, 13:52
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: ergänzende e.V.
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